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Datenschutz in der digitalen Welt gestärkt: Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten von Betroffenen bei Datenverlust

EAM |

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 18. November 2024 in einem Verfahren gegen Facebook zugunsten der Betroffenen entschieden, die durch Kontrollverlust über ihre persönlichen Daten Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend machen können.

Laut BGH reicht es aus, dass Betroffene nach einem Datenleck kurzzeitig die Kontrolle über ihre Daten verloren haben. Verbraucher müssen nicht nachweisen, dass ihre Daten missbräuchlich verwendet wurden oder dass ihnen zusätzlich spürbare negative Folgen entstanden sind.

Katharina Geiger, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Evangelischen Frauenbundes, Landesverband Bayern e.V. (DEF), begrüßt das Urteil: „Als Verband, der sich für den Verbraucherschutz einsetzt und digitale Medien kritisch begleitet, begrüßen wir die Entscheidung. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein, in dem geschädigte Menschen keinen Anspruch auf Schmerzensgeld haben.“

Der Anlass für die Klage war ein Datenschutzvorfall im Jahr 2021, bei dem durch eine Sicherheitspanne die Daten von 533 Millionen Nutzern bei Facebook veröffentlicht wurden. Gestohlene Nutzerdaten werden häufig im Darknet veröffentlicht und für Identitätsdiebstähle genutzt. Die Datenschutzgrundverordnung gewährt Betroffenen von Datenlecks daher einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe Verbraucher dieses geltend machen können, entschieden Gerichte zuletzt sehr unterschiedlich. Der BGH hat nun klargestellt, dass ein Schadensanspruch möglich ist, auch ohne nachgewiesenen Datenmissbrauch.

Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, kommentiert das Urteil: „Viele Betroffene leiden nach Datenlecks unter erheblicher Unsicherheit und befürchten, dass ihre persönlichen Daten in falsche Hände geraten könnten. Mit seinem heutigen Urteil hat der Bundesgerichtshof für Klarheit gesorgt und den Datenschutz in der digitalen Welt gestärkt. Wir hoffen, dass Unternehmer ihrer Pflicht, Daten ausreichend zu sichern, nun stärker nachkommen werden.“

Betroffene des Facebook-Datenlecks können ihre Ansprüche noch bis zum 31. Dezember 2024 geltend machen. Die Verbraucherzentrale Bayern bietet zur Unterstützung ein Online-Tool an, mit dem Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos prüfen können, welche Rechte ihnen zustehen und individuelle Anschreiben erstellen können. Weitere Informationen finden Sie unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/datenleck.

Informationen aus: Pressemitteilung der vz am 18.11.2024

 

© Foto: pixaby.com